ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§1 GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnraum zur Beherbergung („Appartements“) sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Freiburg Appartements e.K., Inhaber Michael Wagner, Stühlingerstraße 21, 79106 Freiburg („Freiburg Appartements“) als Betreiber der Freiburg Appartements.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Gastes finden unabhängig von ihrem
jeweiligen Inhalt nur Anwendung, soweit dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart worden ist.
§2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch Freiburg Appartements zustande.
Die Annahme durch Freiburg Appartements erfolgt durch Buchungsbestätigung in Textform, spätestens jedoch durch Bereitstellung der Appartements.
2. Vertragspartner sind Freiburg Appartements und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet er Freiburg Appartements gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Der Dritte wird dann Vertragspartner.
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Appartements sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Freiburg Appartements in Textform. Gleiches gilt für die Nutzung des Appartements durch über die vertraglich vorgesehene Gästezahl hinausgehende Personen / Besucher.
4. Alle Ansprüche gegen Freiburg Appartements verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Freiburg Appartements beruhen.
§3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Freiburg Appartements ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Appartements bzw. gleichwertigen Ersatz bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Appartementüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an Freiburg Appartements zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über Freiburg Appartements beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von Freiburg Appartements verauslagt werden.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzlich gültige Umsatzsteuer ein. Sollte sich der auf die vertraglichen Leistungen jeweils anzuwendende Umsatzsteuersatz nach Vertragsschluss erhöhen oder reduzieren, werden die Preise entsprechend angepasst.
4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von Freiburg Appartements allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so ist Freiburg Appartements berechtigt den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10 % anzuheben.
5. Die Preise können von Freiburg Appartements ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Appartements, der Leistung durch Freiburg Appartements oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und Freiburg Appartements dem zustimmt. Änderungen bedürfen der Textform.
6. Wenn der Gast im Rahmen des Buchungsverlaufes die Möglichkeit zur Angabe von außervertraglichen Sonderwünschen hat, so haben diese stets unverbindlichen Charakter. Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass das Appartement diesen außervertraglichen Sonderwünschen nachkommt, es sei denn es liegt eine entsprechende ausdrückliche Bestätigung in Textform vor.
7. Die Vergütung durch das hinterlegte Zahlungsmittel erfolgt spätestens 3 Tage vor dem Anreisedatum. Bei Langzeitaufenthalten von mehr als einem Monat (ab 29 Tage) wird lediglich der Betrag für den ersten Monat sofort vergütet. Der Betrag für den Folgemonat wird jeweils spätestens sieben Tage nach Ablauf des vorangegangenen Monats vergütet. Freiburg Appartements ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Freiburg Appartements berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen im Sinne des § 288 BGB zu verlangen. Freiburg Appartements bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
8. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass diese nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
9. Freiburg Appartements ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. In diesem Fall ist Freiburg Appartements berechtigt, sich bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen hinsichtlich der jeweils vereinbarten Vergütung aus der Sicherheitsleistung zu befriedigen, z.B. durch Einziehung der vereinbarten Vergütung per Kreditkarte.
10. Der Gast kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Freiburg Appartements aufrechnen.
§4 RAUCHVERBOT, TIERHALTUNG, AUFNAHME VON BESUCHERN
1. Alle Freiburg Appartements – Appartements sind Nichtraucher-Appartements. Deshalb ist das Rauchen in den Appartements untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Im Falle eines Verstoßes ist Freiburg Appartements zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus kann Freiburg Appartements erforderlichenfalls Kosten einer Sonderendreinigung bei Nikotingeruch im Apartment in Höhe von mindestens 300,00 EUR in Rechnung stellen. Freiburg Appartements behält sich vor, etwaige Kosten, die im Rahmen der Auslösung der Brandmeldeanlage in Folge eines Verstoßes gegen dieses Rauchverbot entstehen dem Gast in Rechnung zu stellen.
2. Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung von Freiburg Appartements. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn Freiburg Appartements dem Mitbringen des Haustieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellt. Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis
der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung der Freiburg Appartements zu erbringen.
3. Für das Haustier fällt eine Gebühr von EUR 15,00 pro Nacht an. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit gegen Vorlage eines Nachweises mitgeführt werden.
4. Der Gast ist verpflichtet, das Appartement nur innerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens, insbesondere nur durch die dort vorgesehenen Personen zu nutzen. Die Übernachtung von Besuchern bedarf der vorherigen Zustimmung der Freiburg Appartements in Textform. Im Falle eines Verstoßes ist Freiburg Appartements berechtigt, dem Gast einen pauschalen Aufpreis von EUR 100,00 pro Nacht und Besucher in Rechnung zu stellen sowie den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen.
§5 BEREITSTELLUNG, ÜBERGABE UND RÜCKGABE
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Appartements.
2. Gebuchte Appartements stehen dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
3. Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment an Freiburg Appartements spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Für eine darüber hinaus gehende Nutzung kann Freiburg Appartements eine Nutzungsentschädigung wie folgt beanspruchen:
80 % des regulären Tagespreises (Listenpreis), sofern die Räumung bis 14:00 Uhr erfolgt; 100 % des regulären Tagespreises (Listenpreis), sofern die Räumung nicht bis 16:00 Uhr erfolgt. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass Freiburg Appartements kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Freiburg Appartements steht der Nachweis eines höheren Schadens frei. Ist das Appartement am Abreisetag weitervermietet, so steht es Freiburg Appartements frei, das nicht geräumte und übergebene Appartement leer zu räumen und die persönlichen Gegenstände vom Gast sicher zu verwahren. Die Gegenstände werden nach Bezahlung der Nutzungsentschädigung ausgehändigt.
4. Die Rückgabe der Appartements hat in dem Zustand zu erfolgen, wie sie der Gast vorgefunden hat. Der Gast hat seine sämtlichen persönlichen Gegenstände aus den Appartements zu entfernen und mitgebrachte Lebensmittel sowie Müll in den vorhandenen Behältern zu entsorgen. Im Falle eines Verstoßes ist Freiburg Appartements berechtigt, dem Gast eine erhöhte Reinigungspauschale von mindestens EUR 50,00 (je nach Aufwand) in Rechnung zu stellen.
5. Die Appartements der Freiburg Appartements dürfen maximal über einen zusammenhängenden Zeitraum von 182 Tagen gebucht werden.
§6 RÜCKTRITT DES GASTES (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) ODER NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN (NO SHOW)
1. Storniert der Gast die Reise oder erscheint er am Anreisetag nicht, so ist Freiburg Appartements berechtigt, das nicht in Anspruch genommene Appartements anderweitig zu vergeben und eine No Show zu melden.
2. Ein Rücktritt des Kunden, von dem mit Freiburg Appartements geschlossenen Vertrag, ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Freiburg Appartements der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung bedürfen jeweils der Textform.
Es gelten für den Gast folgende Stornierungsbedingungen:
-Bis 3 Tage vor Anreise ist eine kostenfreie Stornierung möglich, innerhalb 3 Tagen vor Anreise fallen 100% Stornierungsgebühren an
Als Anreisetermin gilt 16:00 Uhr des gebuchten Anreisetages. Bei vorzeitiger Abreise des Gastes nach erfolgtem Check-In gelten die Stornierungsbedingungen.
Ist ein Rücktrittsrecht bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, und stimmt Freiburg Appartements einer Vertragsaufhebung nicht zu, so behält Freiburg Appartements den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Gast.
4. Bei Gruppenbuchungen von mehr als 5 Appartements gelten gesonderte Zahlungs- und Stornierungsbedingungen, welche sich aus den entsprechenden Verträgen ergeben. Für Buchungen während Event- und Messezeiten gelten abweichende Stornofristen. Diese werden im Buchungsprozess sowie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
§7 RÜCKTRITT VON FREIBURG APPARTEMENTS
1. Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Freiburg Appartements in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Appartements vorliegen und der Kunde auf Rückfrage durch Freiburg Appartements mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine gemäß § 3 Ziffer 9 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von Freiburg Appartements gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Freiburg Appartements ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Freiburg Appartements ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
(a) höhere Gewalt oder andere von Freiburg Appartements zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
(b) das Appartement unter irreführenden oder falschen Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, zum Beispiel solcher, die in der Person des Gastes oder des Zwecks liegen, gebucht werden;
(c) Freiburg Appartements begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Apartments den Hausfrieden, die Sicherheit oder das Ansehen der Freiburg Appartements in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Freiburg Appartements zuzurechnen ist.
4. Freiburg Appartements hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts-/Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt durch Freiburg Appartements entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
§8 VERLUST ODER BESCHÄ DIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
Für eingebrachte Sachen haftet Freiburg Appartements dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§9 TECHNISCHE EINRICHTUNG UND ANSCHLÜSSE
1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Appartements erfolgt auf eigene Verantwortung des Gastes. Durch die Verwendung dieser Geräte aufgetretene Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Appartements gehen zu Lasten des Gastes, soweit Freiburg Appartements diese nicht
zu vertreten hat.
2. Dem Gast ist es untersagt, illegales Filesharing über den von Freiburg Appartements zur Verfügung gestellten Internetanschluss zu betreiben. Darunter ist jeder Up- oder Download urheberrechtlich geschützter Daten in jeglicher Form zu verstehen. Der Gast haftet für alle Schäden, die Freiburg Appartements und/oder dem Rechteinhaber durch die Rechtsverletzung des Gastes entstehen.
§10 ZUTRITT DER FREIBURG APPARTEMENTS
Freiburg Appartements ist berechtigt, das gemietete Appartement zur wöchentlichen Reinigung und zum Wäschewechsel sowie nach Absprache mit dem Gast zur Vornahme von Reparaturen, zum Ablesen von Strom- und Wasserzählern und zur Besichtigung im Rahmen der Anschlussvermietung zu betreten. Bei Gefahr im Verzug ist Freiburg Appartements auch zum Betreten des Appartements ohne Abstimmung mit dem Gast berechtigt.
§11 SORGFALTSPFLICHTEN DES GASTES, HAFTUNG DES GASTES FÜR SCHÄDEN
1. Der Gast ist verpflichtet, das Appartement und zugehörige Inventar sowie die Gemeinschaftseinrichtungen sorgsam und pfleglich zu behandeln und Schäden abzuwenden. Insbesondere hat der Gast übermäßige Verschmutzungen zu vermeiden, Abfall regelmäßig ordnungsgemäß zu entsorgen und ein Mindestmaß an Ordnung zu gewährleisten,
so dass die vereinbarten wöchentlichen Reinigungen bei Langzeitaufenthalten ohne Weiteres durchgeführt und das Appartement durch die in diesem Rahmen durchgeführten Standardreinigungsmaßnahmen in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden kann. Freiburg Appartements ist berechtigt, dem Gast Kosten eines erhöhten Reinigungsaufwands aufgrund erheblich übermäßiger Verschmutzung oder Unordnung in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Sofern der Gast auch nach Abmahnung in Textform seinen vorgenannten Verpflichtungen nicht nachkommt, ist Freiburg Appartements zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrags berechtigt.
2. Der Gast haftet für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, die durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Darüber hinaus haftet der Gast auch für alle sonstigen Schäden und Aufwendungen, die Freiburg Appartements aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs der Mietsache oder eingebrachter Sachen entstehen. Dazu gehören auch Kosten, die Freiburg Appartements durch eine fahrlässige Auslösung von Brandmeldeanlagen (Rauchmelder) entstehen (insbesondere Kosten eines kostenpflichtigen Feuerwehreinsatzes).
3. In jedem Appartement ist eine Inventarliste hinterlegt, auf welcher das in dem jeweiligen Apartment vorhandene Inventar aufgeführt ist. Der Gast ist verpflichtet, diese Inventarliste auf Vollständigkeit hin zu überprüfen und Freiburg Appartements etwaige Abweichungen hiervon unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten der bei Räumung des Appartements nicht mehr
vorhandenen Gegenstände hat der Gast zum Zeitwert zu ersetzen.
4. Freiburg Appartements ist berechtigt, Kosten für die Beseitigung von vom Gast oder etwaigen Mitbewohnern oder Besuchern schuldhaft verursachten Schäden an dem Appartement oder dem Inventar von der durch den Gast gemäß § 3 Ziffer 9 gestellten Sicherheit zu begleichen. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden wird Freiburg Appartements zuvor durch Einholung eines Kostenvoranschlages eines Handwerker-Fachbetriebes ermitteln.
5. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare dazu beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
§12 HAFTUNG DER FREIBURG APPARTEMENTS
1. Freiburg Appartements haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Freiburg Appartements beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Freiburg Appartements beruhen. Einer Pflichtverletzung durch Freiburg Appartements steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesem § 12 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
2. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem hauseigenen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und Fahrräder und deren Inhalte haftet Freiburg Appartements nur nach Maßgabe
der vorstehenden Ziffer 1.
3. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Freiburg Appartements übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben, vorstehende Ziffer 1 gilt entsprechend. Ein Verwahrungsvertrag kommt hierdurch nicht zustande.
§13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN, HAUSORDNUNG
1. Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Diese Geschäftsbedingungen beinhalten auch die Einhaltung unsere Hausordnung, die in ihrer jeweils gültigen Fassung auch über unsere Homepage abrufbar ist.
3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Appartements sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Freiburg Appartements. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist, sofern der Gast Kaufmann ist, der Sitz der Freiburg Appartements. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2. ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Freiburg Appartements.
5. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts sind ausgeschlossen.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages über die Anmietung von Appartements unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Freiburg Appartement e.K., Inhaber Michael Wagner • Stühlingerstraße 21 • 79106 Freiburg • office@freiburg-appartements.de